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Cannabis wird am New Yorker Flughafen nicht mehr beschlagnahmt

22 Juli 2021
Dank der kürzlichen Legalisierung wird Freizeit-Cannabis am Flughafen von New York nicht mehr beschlagnahmt.
22 Juli 2021
1 min read
Cannabis wird am New Yorker Flughafen nicht mehr beschlagnahmt

Aufgrund der kürzlichen Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch in New York, wird die Polizei keine Verhaftungen mehr für den legalen Besitz von Cannabis für Reisende an Flughäfen im ganzen Bundesstaat vornehmen.

Reisende können jetzt bis zu 85 Gramm Cannabis besitzen

Der Sicherheitsdirektor für mehrere Flughäfen, einschließlich derer in New York City, erwähnte, dass Cannabis nicht mehr etwas ist, wonach die Beamten suchen, sondern nur noch nach möglichen Bedrohungen wie Messern, Waffen und Sprengstoffen.

Die Patrouillenabteilung des Albany International Airport sagte, dass sie keine Tickets mehr ausstellen werden, um eine Verhaftung vorzunehmen, wenn der Reisende weniger als das gesetzliche Limit (85 Gramm) Cannabis besitzt, was eine drastische Veränderung ist, da die Ermittler vor der Legalisierung in NY Dutzende von Verhaftungen pro Jahr wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis vorgenommen haben. Aber die Beamten erwähnten, dass die TSA (Transportation Security Administration) immer noch die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss, da Cannabis nach Bundesrecht immer noch illegal ist.

Die TSA sucht nicht nach Cannabis

Obwohl die TSA die örtlichen Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss, betonten die Beamten, dass sie nicht nach Cannabis, Cannabisprodukten oder anderen illegalen Substanzen suchen, da sie keine Strafverfolgungsbehörden sind. Die TSA erklärte, dass ihre Verfahren sich darauf konzentrieren, potenzielle Bedrohungen zu erkennen und die Sicherheit aufrechtzuerhalten. Wenn sie also Cannabis oder ein aus Cannabis gewonnenes Produkt finden, werden sie es nicht konfiszieren, solange es innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt, aber auch hier sagen die TSA-Beamten, dass sie verpflichtet sind, die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, auch wenn das Cannabis oder Cannabisprodukt für den medizinischen Gebrauch ist.

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