Italien: Plan zur Legalisierung des Homegrowings von Cannabis auf den Weg gebracht
Der italienische Gesetzgeber hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass er die Initiative angenommen hat, die den Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen in den eigenen vier Wänden legalisieren soll. Das erklärte Ziel ist es, Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern und sie davon abzuhalten, ihre Medizin bei Straßendealern zu kaufen. Gleichzeitig wird die Lockerung der Beschränkungen für den Anbau in kleinem Maßstab mit noch härteren Strafen für den illegalen Handel einhergehen.
Bislang haben nur zwei europäische Länder - Spanien und die Tschechische Republik - den Anbau von Cannabis in kleinem Maßstab legalisiert, zwei weitere - Zypern und Österreich - erlauben den Anbau der Pflanze zu medizinischen Zwecken.
Alles zum Wohle des Patienten
Mario Perantoni, der Vorsitzende des Justizausschusses der Unterhauskammer, betonte bei der Vorstellung der neuen Initiative, dass die Legalisierung des Anbaus im Inland nicht in erster Linie den Freizeitrauchern zugute kommt. Die Maßnahme soll den Zugang zu medizinischem Cannabis für Menschen, die es brauchen, erleichtern.
Die medizinische Verwendung von Cannabis ist in Italien seit 2014 legal, aber es ist bekanntermaßen schwierig für Unternehmen, eine Lizenz für die Produktion, den Import und den Vertrieb zu erhalten. Das schafft unnötige Barrieren zwischen der Medizin und dem Patienten. Die neue Initiative stützt sich auch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, das das Verbot des Cannabisanbaus für den Eigenbedarf für illegal erklärt hat.
Schadensbegrenzung ist der Schlüssel
Perantoni äußerte auch die Sorge, dass die Prohibition dem organisierten Verbrechen in die Hände spielt. Wenn ein Teil der Patienten ihre eigene Medizin anbaut, fließt weniger Geld in die Taschen von Kriminellen. Dasselbe Gesetz sorgt dafür, dass Drogendealer und -händler nun härter bestraft werden. Die maximale Gefängnisstrafe wird von 6 auf 10 Jahre erhöht. Auch der Verkauf illegaler Substanzen an Kinder oder in der Nähe von Schulen wird nicht mehr als geringfügiges Vergehen angesehen.
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